Über unsere Bruderschaft
Die St. Sebastian Bruderschaft Büren in Westfalen ist eine rechtsfähige Körperschaft des privaten Rechts nach dem allgemeinen Landrecht für die preußischen Staaten (ALR) von 1794. Durch Kabinettsorder des Preußischen Königs Friedrich-Wilhelm vom 06.12.1845 hat sie die Rechtsfähigkeit erlangt, als ihr Korporationsrechte verliehen wurden, soweit sie zum Erwerb von Grundstücken und Kapitalien erforderlich waren.
Es kann insoweit dahingestellt bleiben, ob die Bruderschaft bereits vor 1845 rechtsfähig war.
Mit Sicherheit existiert sie seit dem 16.08.1490, als in einer noch im Besitz und Eigentum der Bruderschaft befindlichen Stiftungsurkunde des Bischofs von Paderborn und des Herren von Büren die Existenz der Bruderschaft bestätigt und ihr gewisse Rechte zugebilligt wurden.
Wahrscheinlich gibt es die Bruderschaft schon sehr viel länger als die mittlerweile rund 500 Jahren, da sie sich aus Gilden und anderen Bruderschaften der Stadt Büren entwickelt haben dürfte. Auch ist nicht auszuschließen, dass die Bruderschaft bereits um das Jahr 1500 nach dem damals in der Region Büren geltenden Partikularrechten, nach der Paderborner Observanz oder nach dem gemeinen Recht rechtsfähig geworden ist.


